Patenschaftsprogramm für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Angesichts der großen Zahl der aus der Ukraine geflüchteten Forschenden, die wegen des Krieges ihre wissenschaftliche Arbeit nicht fortführen können, möchten wir diese Personen unterstützen und ihnen eine Teilhabe am akademischen Leben ermöglichen.

Ziel des Patenschaftsprogramms

Das Patenschaftsprogramm für geflüchtete Forschende aus der Ukraine ist ein wesentlicher Bestandteil der Hilfs- und Unterstützungsangebote der HU im Rahmen von „Humboldt-Universität stands with Ukraine“, mit denen die HU schnell, unkompliziert und konkret Geflüchteten hilft.

Über das Patenschaftsprogramm werden Kosten finanziert, die für die Fortsetzung der wissenschaftlichen Arbeit entstehen. Damit wird nicht nur kurzfristig den geflüchteten Forschenden in Berlin geholfen. Vielmehr wird dadurch der wissenschaftliche Nachwuchs der Ukraine gestärkt – ein Ziel, das langfristig für den Wiederaufbau des Landes von besonderer Bedeutung ist.

 

Übergangs-Stipendien

Zentraler Bestandteil des Patenschaftsprogramms für Forschende ist die Förderung für die Übergangszeit, bis die finanzielle Unterstützung anderer Drittmittelgeber (Phillip Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung, VW-Stiftung, Einstein Stiftung, DFG u. a. Programme) greift.

Das Patenschaftsprogramm finanziert bis zum Beginn der Anschlussförderung (maximal bis Ende des Jahres 2022) ein monatliches Stipendium von 1500 Euro. Lehrstühlen, Fakultäten oder Forschungsprojekten steht es frei, bei Bedarf diese Summe aufzustocken. Diese finanzielle Absicherung ergänzt die inhaltliche Betreuung an der HU und ermöglicht den Geflüchteten die Fortführung der wissenschaftlichen Arbeit an der HU.

 

Inhaltliche Betreuung

Die geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bekommen neben der finanziellen Unterstützung eine umfassende inhaltliche Betreuung an der HU. Dazu gehören insbesondere:

  • Unterstützung bei der Antragstellung für Förderprogramme zur weiteren Finanzierung der Forschungsprojekte durch Wissenschaftler:innen der HU, durch die Abteilung Internationales und das Servicezentrum Forschung,
  • Möglichkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens und Zugang zu Arbeitsräumen und Laboren der HU,
  • Zugang zu Sprachkursen,
  • Zugang zu interkulturellen Begleitveranstaltungen und psychologischer Betreuung.

 

Umsetzung

Unterstützt werden jene zehn Personen, für die bereits entsprechende Anträge bei den Drittmittelgebern gestellt wurden. Darüber hinaus kann jede Fakultät bis zu zwei weitere Personen für eine entsprechende Unterstützung nominieren.

Die Abteilung Internationales koordiniert und  realisiert in Zusammenarbeit mit der Studienabteilung, den Fakultäten, dem Servicezentrum Forschung und der Humboldt Graduate School die Mittelvergabe aus dem Patenschaftsprogramm.

 

Voraussetzungen für ein Übergangs-Stipendium

Geflüchtete ukrainische Forschende, die

  • in der Ukraine geforscht haben,
  • einen Aufenthaltstitel für das Land Berlin im Rahmen der vorübergehenden Schutzes nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben,
  • über ausreichende Sprachkenntnisse des Deutschen oder des Englischen verfügen,
  • die eine:n HU-Professor:in als Mentor:innen haben, der/die sie bei der Antragsstellung für andere Förderprogramme unterstützt

können als Gastwissenschaftler:innen an der HU aufgenommen werden und ein Übergangs-Stipendium erhalten.

 

Bedarf

Ein Übergangsstipendium kostet 9.000 € (6 Monate à 1.500 €).

 

Ihre Unterstützung

Für die Unterstützung des Patenschaftsprogramms bedankt sich die Stiftung Humboldt-Universität herzlich bei ihren Förderinnen und Förderern.